Gjunah Schrieb:Ally Schrieb:Libellulinae Schrieb:
Ja ist strafbar. XD
Aus strafrechtlicher Sicht kann grundsätzlich jede Person ab einem Alter von 14 Jahren mit einem Partner zusammen sein, der volljährig ist.
Um es noch ausdrücklich klarzustellen: Sie können selbstverständlich mit dem 30-jährigen Mann auch Geschlechtsverkehr haben, ohne dass er sich strafbar macht. Entscheidend ist nur, dass Sie freiwillig mit ihm zusammen sind und dass sämtliche sexuellen Handlungen mit Ihrem Einverständnis vorgenommen werden. Das gilt aber auch für eine Beziehung unter Erwachsenen.
Das ist das was ich kenne, und auch so gefunden habe xD
hab auch grad gegoogelt xDD doch nicht strafbar
Schutzalter 18 Jahre[
Bearbeiten | [url=https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schutzalter&action=edit§ion=6]Quelltext bearbeiten[/url]]Nach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen
[6] Neufassung von
§ 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt

ie sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt (Abs. 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Abs. 2). Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter.Der
Versuch eines Verstoßes gegen
§ 182 Abs. 4 StGB ist strafbar.
Siehste. xD