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Anonym
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Hallo
Anonym
Nationaler Star



Joyfully Schrieb:
fatladythinks Schrieb:
Yuwumi Schrieb:
Können meine Nachbarn einmal nicht kiffen? Junge mir ist so kotzübel und Fenster kann ich auch nicht öffnen -.-
Ich war früher auch in der Szene 
Aber jetzt wird mir selbst von schlecht 

(Anonym Polizei rufen und dann müssen sie ne fette Geldstrafe bezahlen )
aber cannabis für den eigenbedarf beseitzen ist doch erlaubt
Der Besitz, egal ob für den Eigenbedarf oder den Verkauf, ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt...
nur der Konsum an sich kann nicht bestraft werden
Anonym
Nationaler Star



fatladythinks Schrieb:
Ich hatte mal Nachbarn die haben im Hausflur diverse Drogen Deals gemacht, ihre Frauen zusammen geschlagen und die Treppen runter geworfen, oder ihre Hunde misshandelt. Da war es mir zu viel und hatte dann eben als  ''Spießer'' die Polizei gerufen. 

Ich war nur immer derartig schockiert 
Du bist doch kein Spießer, du hast genau richtig gehandelt : D
Wenn ich sowas mitbekomme, dann würde ich auch direkt die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen
Account gelöscht




anna0902 Schrieb:
fatladythinks Schrieb:
Ich hatte mal Nachbarn die haben im Hausflur diverse Drogen Deals gemacht, ihre Frauen zusammen geschlagen und die Treppen runter geworfen, oder ihre Hunde misshandelt. Da war es mir zu viel und hatte dann eben als  ''Spießer'' die Polizei gerufen. 

Ich war nur immer derartig schockiert 
Du bist doch kein Spießer, du hast genau richtig gehandelt : D
Wenn ich sowas mitbekomme, dann würde ich auch direkt die Polizei oder das Ordnungsamt anrufen

spießer
Account gelöscht




anna0902 Schrieb:
Joyfully Schrieb:
fatladythinks Schrieb:
Ich war früher auch in der Szene 
Aber jetzt wird mir selbst von schlecht 

(Anonym Polizei rufen und dann müssen sie ne fette Geldstrafe bezahlen )
aber cannabis für den eigenbedarf beseitzen ist doch erlaubt
Der Besitz, egal ob für den Eigenbedarf oder den Verkauf, ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt...
nur der Konsum an sich kann nicht bestraft werden
Stimmt nicht, aber gut lol
Ventricide
Popstar



anna0902 Schrieb:
Joyfully Schrieb:
fatladythinks Schrieb:
Ich war früher auch in der Szene 
Aber jetzt wird mir selbst von schlecht 

(Anonym Polizei rufen und dann müssen sie ne fette Geldstrafe bezahlen )
aber cannabis für den eigenbedarf beseitzen ist doch erlaubt
Der Besitz, egal ob für den Eigenbedarf oder den Verkauf, ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt...
nur der Konsum an sich kann nicht bestraft werden
man darf eine sogenannte "geringe menge" besitzen, allerdings variiert die definition eben dieser menge je nach bundesland, aber allgemein handelt es sich immer um 6-10 gramm
Joyfully
Straßenmusiker



anna0902 Schrieb:
Joyfully Schrieb:
fatladythinks Schrieb:
Ich war früher auch in der Szene 
Aber jetzt wird mir selbst von schlecht 

(Anonym Polizei rufen und dann müssen sie ne fette Geldstrafe bezahlen )
aber cannabis für den eigenbedarf beseitzen ist doch erlaubt
Der Besitz, egal ob für den Eigenbedarf oder den Verkauf, ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt...
nur der Konsum an sich kann nicht bestraft werden
"Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen – solche Mengen die für den offenkundigen Eigenbedarf sind – werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die als Kleinstmenge titulierte Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW sind es z. B. (Stand August 2013) 10 g Bruttomenge Cannabis."
Joyfully
Straßenmusiker



Noctura Schrieb:
Joyfully Schrieb:
fatladythinks Schrieb:
Ich war früher auch in der Szene 
Aber jetzt wird mir selbst von schlecht 

(Anonym Polizei rufen und dann müssen sie ne fette Geldstrafe bezahlen )
aber cannabis für den eigenbedarf beseitzen ist doch erlaubt

seit wann das lol??
schon länger
bzw der richter wird schon unterschiedlich entscheiden, wenn jemand das nur für sich besitzt oder wenn er es dealt 
macht halt schon nen unterschied 
Anonym
Nationaler Star



Joyfully Schrieb:
anna0902 Schrieb:
Joyfully Schrieb:
aber cannabis für den eigenbedarf beseitzen ist doch erlaubt
Der Besitz, egal ob für den Eigenbedarf oder den Verkauf, ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt...
nur der Konsum an sich kann nicht bestraft werden
"Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen – solche Mengen die für den offenkundigen Eigenbedarf sind – werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die als Kleinstmenge titulierte Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW sind es z. B. (Stand August 2013) 10 g Bruttomenge Cannabis."

Oh guck, das wusste ich zum Beispiel noch nicht! : )
Danke für die Aufklärung. Bin immer davon ausgegangen, dass es in jedem Falle nicht erlaubt ist, etwas zu besitzen - meistens lohnt sich der Aufwand für so winzige Mengen einfach nur nicht und daher wird sowas normalerweise nicht weiter verfolgt. Hat mir mein Freund als Zollbeamter zumindest mal so erklärt, aber vllt gabs da ja ne Änderung : D
@Joyfully 
TintenBlut
Weltberühmt



Joyfully Schrieb:
anna0902 Schrieb:
Joyfully Schrieb:
aber cannabis für den eigenbedarf beseitzen ist doch erlaubt
Der Besitz, egal ob für den Eigenbedarf oder den Verkauf, ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt...
nur der Konsum an sich kann nicht bestraft werden
"Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen – solche Mengen die für den offenkundigen Eigenbedarf sind – werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die als Kleinstmenge titulierte Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW sind es z. B. (Stand August 2013) 10 g Bruttomenge Cannabis."
aber 'in der Regel eingestellt' heisst jetzt auch nicht wirklich dass es erlaubt ist oder? eher so ja haben kb uns um Kleinkram zu kümmern und drücken ein Auge zu?
Anonym
Youtube Star



TintenBlut Schrieb:
Joyfully Schrieb:
anna0902 Schrieb:
Der Besitz, egal ob für den Eigenbedarf oder den Verkauf, ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt...
nur der Konsum an sich kann nicht bestraft werden
"Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen – solche Mengen die für den offenkundigen Eigenbedarf sind – werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die als Kleinstmenge titulierte Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW sind es z. B. (Stand August 2013) 10 g Bruttomenge Cannabis."
aber 'in der Regel eingestellt' heisst jetzt auch nicht wirklich dass es erlaubt ist oder? eher so ja haben kb uns um Kleinkram zu kümmern und drücken ein Auge zu?
Das heißt, dass du bei einer geringen Menge die Polizei dein Cannabis beschlagnahmen wird, eine Anzeige geschrieben und sie am Ende fallen gelassen wird.

Der Fachmann würde das "hochprofessionelle Geldverbrennung" nennen
TintenBlut
Weltberühmt



Herber Schrieb:
TintenBlut Schrieb:
Joyfully Schrieb:
"Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen – solche Mengen die für den offenkundigen Eigenbedarf sind – werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die als Kleinstmenge titulierte Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW sind es z. B. (Stand August 2013) 10 g Bruttomenge Cannabis."
aber 'in der Regel eingestellt' heisst jetzt auch nicht wirklich dass es erlaubt ist oder? eher so ja haben kb uns um Kleinkram zu kümmern und drücken ein Auge zu?
Das heißt, dass du bei einer geringen Menge die Polizei dein Cannabis beschlagnahmen wird, eine Anzeige geschrieben und sie am Ende fallen gelassen wird.

Der Fachmann würde das "hochprofessionelle Geldverbrennung" nennen
Ok, danke!
Anonym
Youtube Star



TintenBlut Schrieb:
Herber Schrieb:
TintenBlut Schrieb:
aber 'in der Regel eingestellt' heisst jetzt auch nicht wirklich dass es erlaubt ist oder? eher so ja haben kb uns um Kleinkram zu kümmern und drücken ein Auge zu?
Das heißt, dass du bei einer geringen Menge die Polizei dein Cannabis beschlagnahmen wird, eine Anzeige geschrieben und sie am Ende fallen gelassen wird.

Der Fachmann würde das "hochprofessionelle Geldverbrennung" nennen
Ok, danke!
garkein problem
Anonym
Youtube Star



anna0902 Schrieb:
Joyfully Schrieb:
anna0902 Schrieb:
Der Besitz, egal ob für den Eigenbedarf oder den Verkauf, ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt...
nur der Konsum an sich kann nicht bestraft werden
"Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen – solche Mengen die für den offenkundigen Eigenbedarf sind – werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die als Kleinstmenge titulierte Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW sind es z. B. (Stand August 2013) 10 g Bruttomenge Cannabis."

Oh guck, das wusste ich zum Beispiel noch nicht! : )
Danke für die Aufklärung. Bin immer davon ausgegangen, dass es in jedem Falle nicht erlaubt ist, etwas zu besitzen - meistens lohnt sich der Aufwand für so winzige Mengen einfach nur nicht und daher wird sowas normalerweise nicht weiter verfolgt. Hat mir mein Freund als Zollbeamter zumindest mal so erklärt, aber vllt gabs da ja ne Änderung : D
@Joyfully 
genau das steht auch in joys zitat
verboten aber wahrscheinlich ohne strafe
Anonym
Nationaler Star



derMessias Schrieb:
anna0902 Schrieb:
Joyfully Schrieb:
"Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen – solche Mengen die für den offenkundigen Eigenbedarf sind – werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die als Kleinstmenge titulierte Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW sind es z. B. (Stand August 2013) 10 g Bruttomenge Cannabis."

Oh guck, das wusste ich zum Beispiel noch nicht! : )
Danke für die Aufklärung. Bin immer davon ausgegangen, dass es in jedem Falle nicht erlaubt ist, etwas zu besitzen - meistens lohnt sich der Aufwand für so winzige Mengen einfach nur nicht und daher wird sowas normalerweise nicht weiter verfolgt. Hat mir mein Freund als Zollbeamter zumindest mal so erklärt, aber vllt gabs da ja ne Änderung : D
@Joyfully 
genau das steht auch in joys zitat
verboten aber wahrscheinlich ohne strafe
Oh haha, das ist mir aus dem Zitat nicht klargeworden, bin aber auch zugegebenermaßen nicht so gut im Gesetzestext-Lesen : D Hab nicht erkannt, dass es trotzdem aussagt, dass der Besitz von Cannabis grundsätzlich nicht legal ist! Dankeee @derMessias 
WingedLama
Weltberühmt



anna0902 Schrieb:
derMessias Schrieb:
anna0902 Schrieb:

Oh guck, das wusste ich zum Beispiel noch nicht! : )
Danke für die Aufklärung. Bin immer davon ausgegangen, dass es in jedem Falle nicht erlaubt ist, etwas zu besitzen - meistens lohnt sich der Aufwand für so winzige Mengen einfach nur nicht und daher wird sowas normalerweise nicht weiter verfolgt. Hat mir mein Freund als Zollbeamter zumindest mal so erklärt, aber vllt gabs da ja ne Änderung : D
@Joyfully 
genau das steht auch in joys zitat
verboten aber wahrscheinlich ohne strafe
Oh haha, das ist mir aus dem Zitat nicht klargeworden, bin aber auch zugegebenermaßen nicht so gut im Gesetzestext-Lesen : D Hab nicht erkannt, dass es trotzdem aussagt, dass der Besitz von Cannabis grundsätzlich nicht legal ist! Dankeee @derMessias 
Finde es immer so irritierend wie "einstellen" heißen kann, dass man mit etwas aufhört (also die Ermittlungen nicht weiter verfolgt).
So wie auch immer viele glauben, dass "ein Gesetz verabschieden" heißt, dass man das Gesetz verwirft oder auflöst xD

Die Wörter klingen halt dann wie das Gegenteil von dem was sie aussagen? Musste auch zweimal lesen
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