Veena Schrieb:
Du musst wohl das alte Schloss behalten und beim Auszug wieder einbauen. Ich habe zB das selbst eingebaute Schloss in meiner alten Wohnung einfach drin gelassen und habe dem Nachmieter das überlassen sowie das alte Schloss was vorher drin war weil ich die beide nicht mehr brauchte
Zwergpinguin Schrieb:
Und danke wegen dem Schloss ich wusste gar nicht dass man das darf
Wenn dein Vermieter deswegen meckert weißt du, dass der in die Wohnung geht und dann kannst du den wahrscheinlich auf mehrere Dinge verklagen... Und danke wegen dem Schloss ich wusste gar nicht dass man das darf
Du musst wohl das alte Schloss behalten und beim Auszug wieder einbauen. Ich habe zB das selbst eingebaute Schloss in meiner alten Wohnung einfach drin gelassen und habe dem Nachmieter das überlassen sowie das alte Schloss was vorher drin war weil ich die beide nicht mehr brauchte


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