Strawberrycheesecake Schrieb:derMessias Schrieb:Strawberrycheesecake Schrieb:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
na Gott sei dank zählen Konzerte ned als Tanzveranstaltung
KonzerteFür Konzerte in Konzerthallen, auf Open-Air-Bühnen oder Festivals sieht das Jugendschutzgesetz zwar keine ausdrücklichen Vorgaben vor, es gibt aber Vorschriften, die auch auf Musikkonzerte Anwendung finden:
Findet ein Konzert in einer Gaststätte statt, gelten die Jugendschutzvorgaben für
Gaststätten auch für das Konzert. Ebenso gelten dort die Vorgaben für den Umgang mit
Alkohol und
Tabak.
Gewerbetreibende und Veranstalter müssen zudem die relevanten gesetzlichen Bestimmungen deutlich sichtbar und gut lesbar aushängen.
Wird eine Veranstaltung vor allem von Kindern besucht, kann die zuständige Behörde ein generelles Alkohol- und Rauchverbot anordnen. Sie kann auch verbieten, dass Kinder und Jugendliche sich auf bestimmten Konzerten aufhalten. Außerdem kann sie Alters- und Zeitbegrenzungen vorgeben oder andere Auflagen anordnen, wenn eine Veranstaltung Kinder und Jugendliche körperlich, geistig oder seelisch gefährden kann. Dies kann bei besonders aggressiver Musik, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Texten der Fall sein. Wenn solche Gefahren erst im Verlauf eines Konzertes auftreten, kann die Behörde anordnen, dass Minderjährige es verlassen müssen.
Neben den Vorgaben durch das Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter von Konzerten auch allgemeine Lautstärkebegrenzungen beachten. Die zuständige Behörde kann anordnen, dass solche Werte zum Schutze von Kindern und Jugendlichen reduziert werden müssen.
Die meisten machen die Altersbegerenzung automatisch ab 16, die Konsequenzen sind zu hoch.
ALKOHOL