Deern Schrieb:huta Schrieb:Deern Schrieb:
auswendig net unbedingt, wir dürfen unsere gesetzesbücher mit in Klausuren nehmen, aber es ist schon schlau, sich die wichtigsten zu merken (was auch irgendwann von alleine kommt zb durch das ewige rumreiten mit ihnen)
Das schon, aber dass ihr keine Ahnung wenn jemand euch eine Frage stellt und ihr sofort ahh das steht in § bla bla Absatz hier und da und dann gleich anfängt zu zitieren xD
Weiß nicht ob ich das grad richtig erkläre aber zu meiner Schulzeit war das irgendwie so ein klischeedenken wenn irgendwer meinte er/sie möchte Richtung Jura gehen
wie gesagt, zb dass ein Kaufvertrag in §433 geregelt ist, weiß man irgendwann einfach, weil man es so oft behandelt - dementsprechend kennt man den Inhalt des Paragraphen auch irgendwann auswendig
oder bei Strafrecht weiß man irgendwann auch, dass köprerverletzung in 223 geregelt ist und kennt dann auch die Prüfungspunkte des Paragraphen
Danke sehr