derMessias Schrieb:ultragrunge Schrieb:derMessias Schrieb:
Für die Wahlwiederholung am 4. Dezember 2016 sind die Wählerverzeichnisse mit Stichtag 27. September 2016 neu anzulegen. Das bedeutet, dass bei der Wahlwiederholung am 4. Dezember jene Personen wahlberechtigt sind, die spätestens am 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben (den 16. Geburtstag feiern). Personen, die zwischen dem bisherigen Stichtag (23. Februar 2016) und dem neuen Stichtag (27. September 2016) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde wahlberechtigt. Auslandsösterreicherinnern und Auslandsösterreicher können sich bis 27. Oktober 2016 in die Wählerevidenz eintragen lassen, um bei der Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 wahlberechtigt zu sein.
ok danke! gut zu wissen, bin nämlich umgezogen lol
sollte der aktuelle stand sein. außer sie ändern's wieder
aber
jetzt muss ich mich dafür entscheiden, ob ich wählen gehe, oder nicht
und wenn ja, was ich dann wähle....
okay