BlackLotus Schrieb:
Naja verklagen. Würde eher darauf bestehen. Du bist schließlich einen Kaufvertrag eingegangen und der muss von beiden Seiten aus eingehalten werden. Du hast ein Anrecht auf das Armband. Kannst nur versuchen es telefonisch zu klären. Entweder Geld zurück oder dir die Wäre zuschicken. Und ganz wichtig. In die AGB‘s schauen. Könnte dabei sehr hilfreich sein und kannst dann auf darauf hinweisen.
Und da hat die gelernte Kauffrau gesprochen. @palelilac
Naja verklagen. Würde eher darauf bestehen. Du bist schließlich einen Kaufvertrag eingegangen und der muss von beiden Seiten aus eingehalten werden. Du hast ein Anrecht auf das Armband. Kannst nur versuchen es telefonisch zu klären. Entweder Geld zurück oder dir die Wäre zuschicken. Und ganz wichtig. In die AGB‘s schauen. Könnte dabei sehr hilfreich sein und kannst dann auf darauf hinweisen.
Und da hat die gelernte Kauffrau gesprochen. @palelilac



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