Katreativ Schrieb:
"Guten Tag,
ich wollte nun zum dritten Mal nachfragen, was der aktuelle Stand des zweiten Teils meiner Bestellung vom 04.01.2019 ist und wann ich mit der Lieferung rechnen kann, da mir weiterhin angezeigt wird, dass die Lieferung zwischen dem 10.01.2019 und 14.01.2019 erfolgen soll und das ist ja nun bald ein Monat her? Der Kaufpreis ist auch bereits seit über einem Monat bezahlt.
Das ist jetzt meine letzte Nachfrage, wenn diese weiterhin unbeachtet bleibt, sehe ich mich dazu gezwungen, gem. § 284 BGB mein Geld zurückzuverlangen, da Sie ihre Pflichten gem. § 433 BGB nicht eingehalten haben, indem Sie mir die Waren nicht übergeben und das Eigentum an diesen verschafft haben.
Ich hoffe wirklich nicht, dass es so weit kommt, da ich die bestellte Ware wirklich sehr gerne vollständig in meinem Eigentum hätte und alles, was ich bisher von Ihnen gekauft habe, auch qualitativ gut war.
Wenn Sie Service orientierter sein möchten, wäre es für die Zukunft ratsam, auf Kundenanfragen per Email auch einmal einzugehen oder bei dem telefonischen Kundendienst auch anzugeben, wann man telefonisch jemanden erreichen kann. Telefonisch war am Samstag um 11 Uhr (obwohl laut Information der Emails, man von Montag bis Samstag jemanden erreichen sollte) niemand zu erreichen, da der Kundendienst geschlossen war."