Caspar Schrieb:
In folgenden Fällen endet die Schulpflicht früher: mit einem erfolgreichen Abschluss eines mindestens zweijährigen Berufsausbildungsverhältnisses mit einem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule I oder II mit einem erfolgreichen Abschluss des 10. Schuljahres einer Haupt-, Real-,Gesamt- oder Regionalen Schule oder eines Gymnasiums