Katreativ Schrieb:sandman Schrieb:
Also ich würde erstmal sagen, dass es die Eltern sind, da Kinder in dem Alter ja nicht wirklich Klienten sein können, da sie weder straf- noch rechtsmündig sind... und sie entscheiden ja auch nicht selber, ob und in welchen Kindergarten sie gehen. Deswegen würde ich eher darauf tippen, dass die Eltern gemeint sind
Kinder sind rechtsfähig, du meinst wahrscheinlich geschäftsfähig - tut mir leid, da kommt meine Ausbildung etwas durch. x____x
Kinder und 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig, sie können keine rechtswirksame Willenserklärung äußern, deswegen würde ich auch sagen, dass die Eltern die Klienten sind, da sie ja die Erziehungsberechtigten sind. Die Eltern treffen die Entscheidungen für das Kind, das Kind kann nicht sagen, dass es nicht in den Kindergarten möchte und mitunter geht es dort ja auch nicht wirklich freiwillig hin. Als Kind war ich vor allem anfangs nicht gerne im Kindergarten und ich musste dort quasi festgehalten werden, weil ich wieder mit meiner Mutter nach Hause wollte und rumgeheult habe. Aber die Eltern geben dort eben ihre Kinder ab, damit sie betreut werden. Deswegen würde ich die Eltern als Klienten ansehen.
Ok ich glaube du hast mir damit meine Augen geöffnet. XD