Joyfully Schrieb:
hmmmm
Keine Abmahnwellen zu erwarten
Eine Abmahnwelle sei aber nicht zu befĂŒrchten, lautet die EinschĂ€tzung von Rechtsanwalt Jonas Kahl aus Leipzig. Das liegt zum einen daran, dass es beim Streaming nicht ohne weiteres möglich ist, die IP-Adressen der Nutzer zu ermitteln. Zum anderen mĂŒssten Gerichte im Einzelfall klĂ€ren, ob ein Nutzer die illegale Natur eines Angebots erkennen konnte. Gerade das sei aber wegen der vielfĂ€ltigen Streaming-Angebote fĂŒr viele Menschen nicht immer ersichtlich, so Kahl. Zudem spiele es eine Rolle, ob der Absatz des Originalfilms durch das illegale Angebot beeintrĂ€chtigt wurde.
Wer erwischt wird, mĂŒsse vermutlich mit geringeren Kosten als bei einer Abmahnung wegen Filesharings ĂŒber Online-Tauschbörsen rechnen. Beim Streaming eines Films werden schlieĂlich keine Daten an Dritte weitergegeben. Der Schaden fĂŒr den Rechteinhaber sei deswegen geringer.