Joyfully Schrieb:
hmmmm
Keine Abmahnwellen zu erwarten
Eine Abmahnwelle sei aber nicht zu befürchten, lautet die Einschätzung von Rechtsanwalt Jonas Kahl aus Leipzig. Das liegt zum einen daran, dass es beim Streaming nicht ohne weiteres möglich ist, die IP-Adressen der Nutzer zu ermitteln. Zum anderen müssten Gerichte im Einzelfall klären, ob ein Nutzer die illegale Natur eines Angebots erkennen konnte. Gerade das sei aber wegen der vielfältigen Streaming-Angebote für viele Menschen nicht immer ersichtlich, so Kahl. Zudem spiele es eine Rolle, ob der Absatz des Originalfilms durch das illegale Angebot beeinträchtigt wurde.
Wer erwischt wird, müsse vermutlich mit geringeren Kosten als bei einer Abmahnung wegen Filesharings über Online-Tauschbörsen rechnen. Beim Streaming eines Films werden schließlich keine Daten an Dritte weitergegeben. Der Schaden für den Rechteinhaber sei deswegen geringer.