McShadow Schrieb:
Die Beiträge setzen sich zusammen aus einem gestaffelten Grundbeitrag (10 Euro bis 550 Euro und 9.500 Euro Grundbeitrag für Großunternehmen) und einer Umlage (z.Zt. 0,22% vom Gewerbeertrag/Gewinn). Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewählten Rechtsform und der vom Finanzamt festgesetzten Gewerbeerträge/Gewinne.Freistellungen vom BeitragIm Handelsregister eingetragene Unternehmen zahlen immer den Grundbeitrag, nicht in das Handelsregister eingetragene Kleinunternehmen zahlen nur dann, wenn sie nicht zu den 40 % der Mitglieder gehören, die befreit sind,weil der Gewerbeertrag/Gewinn unter 5.200 Euro pro Jahr liegt oderweil sie sich noch in der Gründungsphase (2 Jahre) befinden und der Gewerbeertrag/Gewinn unter 25.000 Euro pro Jahr liegt.
GrundbeitragsberechnungDer Jahresgrundbeitrag ist folgendermaßen gestaffelt:Grundbeitrag für Großunternehmen
Der Grundbeitrag in Höhe von 9.500,00 Euro wird von allen Gewerbetreibenden, die nicht vom Beitrag befreit sind und deren Umsatz mehr als 49.999.999,99 Euro Umsatz gem. §10 der Beitragsordnung beträgt, erhoben. Der 550,00 Euro übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird auf die Umlage angerechnet.UmlageberechnungDer vom Finanzamt festgestellte Gewerbeertrag/Gewinn dient als Grundlage für die Berechnung der Umlage. Dabei wird bei Personengesellschaften und natürlichen Personen der Gewerbeertrag/Gewinn für die Berechnung der Umlage um einen Freibetrag von 15.340,00 Euro gekürzt.Festsetzung der BeiträgeDie Festsetzung der Höhe der Beiträge erfolgt jährlich durch die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder in der Vollversammlung.Beispiele zur Höhe der Jahresbeiträge 2018 (Grundlage ist die Wirtschaftssatzung 2018 ).

GrundbeitragsberechnungDer Jahresgrundbeitrag ist folgendermaßen gestaffelt:Grundbeitrag für Großunternehmen
Der Grundbeitrag in Höhe von 9.500,00 Euro wird von allen Gewerbetreibenden, die nicht vom Beitrag befreit sind und deren Umsatz mehr als 49.999.999,99 Euro Umsatz gem. §10 der Beitragsordnung beträgt, erhoben. Der 550,00 Euro übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird auf die Umlage angerechnet.UmlageberechnungDer vom Finanzamt festgestellte Gewerbeertrag/Gewinn dient als Grundlage für die Berechnung der Umlage. Dabei wird bei Personengesellschaften und natürlichen Personen der Gewerbeertrag/Gewinn für die Berechnung der Umlage um einen Freibetrag von 15.340,00 Euro gekürzt.Festsetzung der BeiträgeDie Festsetzung der Höhe der Beiträge erfolgt jährlich durch die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder in der Vollversammlung.Beispiele zur Höhe der Jahresbeiträge 2018 (Grundlage ist die Wirtschaftssatzung 2018 ).
