Du hast noch kein Thema im Forum kommentiert.
 
Hier kommen die 3 letzten Forenthemen, 
die du kommentiert hast.
+ Neuer Shout
Anonym
Ich bin so wütend, ich hab cr für einen Shout ausgegeben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
0 | 0 | 0 | 0
0%
Um im Forum mitreden zu können, musst du angemeldet sein.Noch kein Mitglied?
Klicke hier, um deinen eigenen kostenlosen Account zu erstellen oder Virtual Popstar auf Facebook zu spielen:




> Schließen
Helper
19 von 24 Sternen erreicht

Forum

Allgemein < Allgemein
frage!!!
Mylinh
Weltberühmt



Kann mir das jemand in eigenen worten oder vereinfacht kurz wieder geben?

Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des
Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu
besorgen
Palelilac
Weltberühmt



jeder vadder darf sachen shoppen damit die familie nicht verhungert und er darf auch seiner wife ein paar goodies kaufen
Liakiddxo
Popstar



Die Vorschrift dient damit der Regelung, in welchem Umfang die von einem Ehegatten abgeschlossenen Rechtsgeschäfte auch für dessen Ehepartner Wirkung entfalten, auch wenn keine ausdrückliche Vollmacht z.B. in Form einer Urkunde (§ 172 BGB) vorliegt. Grundsätzlich irrelevant ist hierbei der Güterstand, in welchem die Ehepartner leben. Hintergrund der Regelung war es ursprünglich, der Ehefrau im häuslichen Wirkungsbereich die Möglichkeit zu geben, die anfallenden täglichen Geschäfte zu erledigen. Verpflichtet (und berechtigt) wurde dabei nur der Ehemann. Mit dem Wandel der Zeit wird der Sinn und Zweck der Schlüsselgewalt heutzutage vor allem darin gesehen, dem Ehegatten, welcher den Haushalt führt und sich um die Belange der einzelnen Familienmitglieder kümmert, die nötige wirtschaftliche Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Dabei begründet § 1357 BGB keine Vertretungsmacht im Sinne von § 164 BGB, sondern wird als familienrechtliche Rechtsmacht sui generis (= eigener Art) angesehen. 

musste googlen habs selber nur damit verstanden (glaub ich)
Anonym
Queen of Queens



das bedeutet der mann darf das haus verkaufen, was beiden eheleuten gehört, ohne ihre einwilligung, wenn es dem wohl der familie dient.
also generell entscheidungen auch für sie treffen ohne eine vollmacht zu brauchen. wenn sie jetzt bspw im koma liegt und er arztrechnung bezahlen muss - bye haus hallo money, auch wenn sie eig erst einwilligung geben müsste weil sie teilhaberin des hauses ist. biste nicht verheiratet siehts schlecht aus, dann kannste nicht haus verkaufen und musst das geld woanders auftreiben. (bisschen extremes beispiel aber finde es daran verständlicher als pales, weil er kann ja auch von seinem eigenen money der family was kaufen, da war jetzt keine explizite rede von geteiltem konto oder so und glaube es bezieht sich eher auf sachen für die man normalerweise die einwilligung des anderen bräuchte)

edit mann und frau natürlich nur fürs beispiel, das geht auch umgekehrt
Nudel
Internationaler Star



palelilac Schrieb:
jeder vadder darf sachen shoppen damit die familie nicht verhungert und er darf auch seiner wife ein paar goodies kaufen
Hahah
Mylinh
Weltberühmt



kuss danke leute
Schreibe einen Kommentar
Kommentieren
Automatisch aktualisieren: Eingeschaltet