Lele Schrieb:
Bestätigt Ihr Arbeitgeber Ihnen dagegen nicht, dass er aus betrieblichen Gründen gekündigt hat, müssen Sie davon ausgehen, dass er in der Arbeitsbescheinigung gegenüber dem Arbeitsamt angeben wird, er habe wegen Ihres Fehlverhaltens gekündigt. In diesen Fällen bleibt Ihnen praktisch keine andere Wahl als einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten und gegen die Kündigung zu klagen, denn sonst müssen Sie mit einer Sperrzeit von mindestens 12 Wochen beim Arbeitslosengeld rechnen.