Lele Schrieb:Mojito Schrieb:
kenntnisnahme bedeutet du musst zurück schreiben dass du das bekommen und gelesen hast, sofern in der e-mail nicht eh lesebestätigung getaggt war
Echt? Wir schreiben immer nur zurück wenn ne Lesebestätigung angefordert wird also auch so zB "Bitte Antworten sie auf dieses Schreiben"
Wenn nur Kenntnissnahme angefordert wird antworten wir nicht o:
naja, du weißt ja nicht ob es zur kenntnis genommen wurde wenn du keine rückmeldung bekommst. also ich kenns so, dass du dann rückmelden sollst, dass dus bekommen hast, ansonsten würde da nicht "bitte zur kenntnisnahme" sondern idk "allgemeine information" stehen. also da sie dich explizit um was bitten würde ich sagen dass interaktion schon gefordert ist. aber vllt ist das auch komischer anwaltsjargon für "allgemeine information" lol