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Schülerjobs – ob nun zur Aufbesserung des Taschengeldes oder als ein Schritt zur Selbstständigkeit – sind in den letzen Jahren immer beliebter bei Jugendlichen geworden. Doch wer sich neben der Schule einer solchen Tätigkeit widmen will, muss einige Normen und Regeln beachten. Und natürlich stellt sich auch die Frage: Schülerjob, schön und gut, doch was soll ich überhaupt machen?
Prinzipiell gilt: Unter 13 ist es verboten in irgendeiner Weise zur arbeiten. (Nein, dazu zählt nicht das Einräumen der Spülmaschine!) Danach gelten je nach Alter andere Richtlinien.
Von 13-14 Jahren: In diesem Alter darf man sich mit leichten Arbeiten ein wenig Geld dazu verdienen. Unter die Rubrik fallen zum Beispiel: Nachhilfe Babysittern, Einkaufen für ältere Menschen, Hunde ausführen oder auch Zeitung/Prospekte austragen. Genrell gilt: Maximal 2 Stunden pro Tag. Die Tätigkeit darf in der Regel erst nach Schulschluss ausgeführt werden und bis spätestens 18 Uhr. Das Wochenende ist tabu.
Von 15-18 Jahren: Hier haben Jugendliche mehr Möglichkeiten. Man darf bis nun 8 Stunden am Tag arbeiten und dies bis 20 Uhr. Wenn man schon 16 ist, ist im Gastronomiebereich auch bis 22 Uhr erlaubt. Vor allem hast du nun mehr Auswahlmöglichkeiten, was den Job an sich angeht: Kellnern, leichte Büroarbeit, Aushilfe in Läden oder auch Regale auffüllen im Supermarkt.
Überall gilt, dass die Verdienstgrenze bei 375 Euro liegt, wenn die Tätigkeit als Minijob angesehen wird, bei 450 Euro. Und auch eines ist wichtig: Sucht euch einen Job aus, der euch auch Spaß macht und in dem ihr euch wohl fühlst!
Wie sieht es bei dir aus: Hast du einen sogenannten „Schülerjobs“ oder hättest du gerne einen? Tausche dich mit den anderen Popstars unten in den Kommentaren aus! :)