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TW: Begleitende Unterstützung am Lebensende (durch Anonym)


Hallöchen Popöchen,

bevor ihr dieses Thema lest, spreche ich eine Triggerwarnung aus. Hier geht es um das Thema Sterbehilfe und somit auch um das Thema Sterben und Tod. Solltest du damit Probleme haben, lies diesen Beitrag nicht.

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Die heutige Medizin fühlt sich verpflichtet, so lange wie möglich den Menschen am Leben zu erhalten, sofern nicht anders gewünscht. Ohne eine Patientenverfügung oder eine direkte Äußerung des Patienten, sind Ärzte verpflichtet, lebenserhaltende Maßnahmen fortzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies noch sinnvoll ist. Auch Personen, die sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befinden, aber eventuell einfach sterben wollen, müssen mit großen Hürden rechnen. In Deutschland ist es unmöglich, legal, Sterbehilfe zu betreiben. Selbst, wenn ein Mensch, sein Leben beenden möchte, aus plausiblen Gründen, muss er dies alleine tun, ohne das Mitwissen von Außenstehenden, da diese sich sonst auch strafbar machen. Ist das überhaupt sinnvoll? Menschen, die todkrank sind zu sagen, dass sie nicht sterben dürfen? Vielleicht sogar sie soweit zu bringen, dass sie es mit risikobehafteten Methoden versuchen? Ohne Begleitung von Angehörigen oder professioneller Hilfe?

Im Übrigen: Google doch mal eben Sterbehilfe. Du wirst sofort Telefonseelsorge angezeigt bekommen. Sogar auf Youtube kommt eine Meldung. Sterbehilfe in der Schweiz: In der Schweiz ist die Sterbehilfe schon seit Langem eine legale Option am Lebensende. Bereits seit 1893 ist der Freitod/Freitodversuch nicht mehr strafbar. Seit 1918 ist auch die Begleitung, während jemand einen Freitod ausübt, legal, solange man keine eigenen Berdüfnisse auslebt (z.B. emotionale Bedürfnisse oder finanzielle Bedürfnisse). Das Unternehmen „Exit“ nennt es die Freitodbegleitung. Es existiert seit 1985 und leistet Suizid an ohne eigene Bedürfnisse dabei auszuüben. Der Beitrag für eine Mitgliedschaft in diesem Unternehmen ist 45 Franken pro Jahr = ca. 47 Euro Mit dieser Mitgliedschaft bekommt man eine personalisierte Patientenverfügung, Beratung bei Krankheit und schwierigen gesundheitlichen Situationen und am Lebensende bei Bedarf eine sichere, würdige Freitodbegleitung. Das Unternehmen geht also nicht in erster Linie davon aus, dass jedes Mitglied eine Freitodbegleitung wünscht. Alle Freitodbegleitungen werden durch Spenden gesammelt.

Doch nicht jeder, darf einfach so diese Leistung in Anspruch zu nehmen. Vorrangig werden Menschen genommen, die eine Mitgliedschaft in deren Verein haben. Mitglieder können nur Schweizer werden, die über 18 Jahre alt sind. Hauptwohnsitz muss auch die Schweiz sein. Zweitrangig dann Schweizer Bürger, erst danach kommen Menschen aus dem Ausland. Zudem gibt es noch weitere Bedingungen, die vorab geklärt werden müssen. Sterbehilfe in der Schweiz ist nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:

[ ] Die Urteilsfähigkeit muss vorhanden sein. Die Betroffene ist sich über ihre Handlung bewusst. Sie muss wissen was sie tut.
Bei Menschen mit Demenz oder Personen mit Wahnvorstellungen, kann so was nicht eindeutig gesagt werden.

[ ] Die Wohlerwogenheit wird geprüft. Die Person handelt nicht aus dem Affekt und kennt mögliche Alternativen.

[ ] Konstanter Sterbewunsch. Der Wunsch muss über einen längeren Zeitraum vorhanden sein.

[ ] Autonomie. Die Person wird von anderen nicht beeinflusst.

[ ] Tatherrschaft. Die Person muss eigenhändig den Suizid ausführen. Zum Beispiel eigenständig die Infusion öffnen.

Diese Punkte sollen sicherstellen, dass der Suizid wohldurchdacht ist und kein Akt der Verzweiflung ist. Damit sollen auch Suizide mit depressiven Verstimmungen verhindert werden. Auch im Zweifel ist man dann gegen den Freitod. Daher hilft EXIT auch nur in seltenen Fällen, bei psychischen Leiden. Zusätzlich entscheiden zwei unabhängige Fachgutachter, ob die Person eine Freitodbegleitung bekommen sollte. Im Zweifel, kommt es zu einer Ethikkommission, die sich positiv zur Freitodbegleitung aussprechen muss. Es gibt verschiedenste Vereine, die so eine Freitodbegleitung machen. Darunter neben EXIT, auch Dignitas. Dignitas bietet auch Freitodbegleitung für DIGNITAS-Deutschland Mitglieder an.

Sterbehilfe in Deutschland

Eigentlich müsste ich euch jetzt erzählen, dass die Freitodbegleitung in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt ist. Das war meine Annahme vor diesem Artikel. Allerdings gibt es mittlerweile ein Verein, der eine Vermittlung von Freitodbegleitung macht. Der Name ist Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. Wie gesagt, dieser Verein vermittelt nur und macht an sich selber keine Freitodbegleitung. Ähnlich wie beim EXIT oder bei DIGNITAS, kann man hier auch Mitglied werden und mit einem kleinen jährlichen Beitrag, im Ausnahmefall eine Sterbebegleitung beantragen. Auch hier sind wieder die vorgegebenen Kriterien (siehe Schweiz). Seit 2020 ist es also in Deutschland erlaubt, unter bestimmten Umständen vermittelt zu werden, für eine Freitodbegleitung.

Hier ist sich Deutschland noch lange nicht sicher. Denn an sich, ist die Sterbehilfe verboten. Doch unter ganz bestimmten Vorsätzen, kann diese eben doch erlaubt und genehmigt werden. Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht sicher, in welchem Rahmen jetzt die Sterbehilfe in Deutschland erlaubt ist und wann nicht.
Doch ich weiß: Natrium-Pentobarbital ist immer noch nicht in Deutschland zugelassen. DGHS verwendet ein anderes Mittel, was vergleichbar auch sicher sein soll.

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Ziemlich kompliziertes Thema, wenn man da so drüber schaut.
Was haltet ihr davon?

















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Kommentar zum Artikel TW: Begleitende Unterstützung am Lebensende.
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