palelilac Schrieb:
Durch eine einstweilige Verfügung oder Anordnung wird dem potenziellen Täter untersagt, sich dem Opfer zu nähern. Dazu wird gerichtlich genau bestimmt, wie weit sich der Täter fernhalten muss. Ziel ist es, das Opfer vor (weiteren) Übergriffen zu schützen. der anderen Person angegriffen hat oder er damit gedroht hat.
Durch eine einstweilige Verfügung oder Anordnung wird dem potenziellen Täter untersagt, sich dem Opfer zu nähern. Dazu wird gerichtlich genau bestimmt, wie weit sich der Täter fernhalten muss. Ziel ist es, das Opfer vor (weiteren) Übergriffen zu schützen. der anderen Person angegriffen hat oder er damit gedroht hat.



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