destelle Schrieb:nonemotional Schrieb:destelle Schrieb:
Nein,
wenn sie selbst es so abwägt, dass die informationspflicht Vorrang hat egal bei welchem Thema dann macht sie das
die Schweigepflicht der Lehrer haben viele Ausnahmen!
das gilt nicht nur bei Krankheiten oder so
hä nein
sie darf es nicht weitersagen wenn eine gefährdung ausgeschlossen ist
wenn du zb hingehst und sagst das du liebeskummer hast darf sie es auch nicht deinen eltern sagen wenn du darum bittest
Wie gesagt der Lehrer muss es abwägen! Wenn er/sie der Meinung ist, dass die Eltern informiert werden müssen, dann kann der Lehrer das machen!
bin mir auch sicher dass noch nie ein Lehrer die Eltern wegen Liebeskummer kontaktiert hat. Wenn der Lehrer nicht das Gefühl bekam dass der Schüler dadurch stark beeinflusst wird
hm ja