Masilein Schrieb:
LadyAnarchy Schrieb:
Masilein Schrieb:
In dem Artikel, den du verlinkt hast, steht Teilschuld. Heißt, einen Teil muss er zahlen, den anderen Teil des Schadens der, der draufgefahren ist. Wie groß welcher Teil ist, ist Situationsabhängig würde ich sagen, steht jedenfals nichts im Artikel.
stimmt, du hast recht, da steht teilschuld. dir wird aber trotzdem nach willkürlichen kriterien schuld (wenn auch nur teilschuld) zugeschoben oder nicht zugeschoben... die rechtliche willkürsituation bleibt immer noch die gleiche: für einige tiere darf man bremsen, für andere nicht
Jap. Wobei, der Grund weshalb es nur für Kleintiere gilt: Große Tiere machen einen derarten Schaden am Wagen selbst, dass niemand freiwillig in die fährt. Das klingt schlimmer als es ist, aber viele riskieren bei einem Eichhörnchen eher ungern von der Fahrbahn abzukommen als wegen einer Kuh. Was versicherungstechnich dumm ist, da bei der Kuh oder gar dem Wildschwein der Besitzer oder Förster aufkommt. Wobei, wie genau das in Detschland geregelt ist weiß ich nicht, ich kenne nur den luxemburgischen Gesetzesstand. Aber da könnt ich gern mal unseren Versicherungsvertreter fragen, wenn der wieder wegen des begleitenden Fahrens von meinem Bruder hier ist.