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darf er das??????????????
AnnMary
Minister of Pop



wer bist du eig... bzw wie hast du vorhin geheißen auf vp
Anonym
Youtube Star



Katreativ Schrieb:
Verwundert mich gerade, bei meinem Anwalt ist am 25. und am 26. dicht und wenn der 24. Dezember und der 31. Dezember auf einen Wochentag fallen würden, müssen wir nur an einem der Tage einen halben Tag arbeiten und haben den anderen Tag frei...

Da müsste ich jetzt selbst ins Arbeitsgesetz gucken, ob das gesetzlich in Ordnung ist, aber meine Mutter arbeitet z. B. in einem Callcenter und muss da auch an beiden Weihnachtsfeiertagen arbeiten.
ach man:/

ja gut bei so nem callcenter rufen auch täglich zig leute an und man muss viel umher telefonieren, da verstehe ich das.....aber mit 2 anrufen am tag lohnt es sich nicht 9 stunden zu bleiben
Anonym
Youtube Star



AnnMary Schrieb:
wer bist du eig... bzw wie hast du vorhin geheißen auf vp
nonemotional
TintenBlut
Weltberühmt



uff wie asi


hat der das echt so gesagt.. weil finde man kann ja wenigstens fragen??
auch wenn leute kein weihnachten feiern, freuen sie sich vielleicht ja trotzdem darüber, dass alle frei haben und man was mit der familie unternehmen kann???

mein chef (arbeite in nem pub) hat letztes jahr wenigstens so gefragt ja wer könnte sich vorstellen an den weihnachtstagen zu arbeiten aber einfach bestimmen find ich gemein sad vor allem wenns in nem kleinen betrieb ist also meine mama arbeitet am flughafen, da kriegen die halt einfach ihren schichtplan, da wird dann auch bestimmt wer wie an weihnachten arbeitet aber naja da kann man dann noch untereinander tauschen

gibt es denn wenigstens feiertagszuschlag?? weil ich hab damals 100% bekommen, wenn du halt wirklich kein weihnachten feierst würde ich mir nochmal überlegen ob du nicht doch arbeiten willst :d
Anonym
Popstar



Hmmm... Gemäß § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden, in § 10 sind allerdings ein paar Ausnahmen von der Regelung aufgeführt, aber ich habe jetzt keinen Punkt dort gefunden, den man auf die Arbeit in einer Anwaltskanzlei beziehen kann, zumindest nicht für einfache Verwaltungstätigkeiten oder halt  Telefonanrufe. Es sei denn, es ist im Vertrag so geregelt. Aber man kann, wenn ich richtig gelesen habe, auch einen Ausgleich dafür verlangen, dass man an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet hat. Zum Beispiel einen extra Tag frei.
Anonym
Youtube Star



TintenBlut Schrieb:
uff wie asi


hat der das echt so gesagt.. weil finde man kann ja wenigstens fragen??
auch wenn leute kein weihnachten feiern, freuen sie sich vielleicht ja trotzdem darüber, dass alle frei haben und man was mit der familie unternehmen kann???

mein chef (arbeite in nem pub) hat letztes jahr wenigstens so gefragt ja wer könnte sich vorstellen an den weihnachtstagen zu arbeiten aber einfach bestimmen find ich gemein vor allem wenns in nem kleinen betrieb ist also meine mama arbeitet am flughafen, da kriegen die halt einfach ihren schichtplan, da wird dann auch bestimmt wer wie an weihnachten arbeitet aber naja da kann man dann noch untereinander tauschen

gibt es denn wenigstens feiertagszuschlag?? weil ich hab damals 100% bekommen, wenn du halt wirklich kein weihnachten feierst würde ich mir nochmal überlegen ob du nicht doch arbeiten willst
ja ...selbst wenn ich das nicht feiere liebe ich diese feiertage

nein ich würde keinen zuschlag bekommen
Anonym
Youtube Star



Katreativ Schrieb:
Hmmm... Gemäß § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden, in § 10 sind allerdings ein paar Ausnahmen von der Regelung aufgeführt, aber ich habe jetzt keinen Punkt dort gefunden, den man auf die Arbeit in einer Anwaltskanzlei beziehen kann, zumindest nicht für einfache Verwaltungstätigkeiten oder halt  Telefonanrufe. Es sei denn, es ist im Vertrag so geregelt. Aber man kann, wenn ich richtig gelesen habe, auch einen Ausgleich dafür verlangen, dass man an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet hat. Zum Beispiel einen extra Tag frei.
bei mir gibt es keinen ausgleich außer eben die 2 ausnahmen mit zuschüssen......diesmal würde ich aber nix bekommen
Anonym
Popstar



ajla Schrieb:
Katreativ Schrieb:
Hmmm... Gemäß § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden, in § 10 sind allerdings ein paar Ausnahmen von der Regelung aufgeführt, aber ich habe jetzt keinen Punkt dort gefunden, den man auf die Arbeit in einer Anwaltskanzlei beziehen kann, zumindest nicht für einfache Verwaltungstätigkeiten oder halt  Telefonanrufe. Es sei denn, es ist im Vertrag so geregelt. Aber man kann, wenn ich richtig gelesen habe, auch einen Ausgleich dafür verlangen, dass man an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet hat. Zum Beispiel einen extra Tag frei.
bei mir gibt es keinen ausgleich außer eben die 2 ausnahmen mit zuschüssen......diesmal würde ich aber nix bekommen
Hm... du könntest ansonsten bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen, die müssten da ja eine noch konkretere Antwort liefern können.

Anwälten kann man ja nicht immer trauen. Ich kenne eine Geschichte, da ließ ein Anwalt eine Auszubildende zur Arbeit kommen, obwohl sie einen Aufhebungsvertrag vereinbart haben, in dem stand, sie wäre nach Vertragsschluss nicht mehr da beschäftigt. Sie hatte ihren Vertrag ihrem neuen Arbeitgeber (ebenfalls Anwalt) geschickt und der meinte auch, sie müsste nicht mehr da arbeiten.
Anonym
Youtube Star



Katreativ Schrieb:
ajla Schrieb:
Katreativ Schrieb:
Hmmm... Gemäß § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden, in § 10 sind allerdings ein paar Ausnahmen von der Regelung aufgeführt, aber ich habe jetzt keinen Punkt dort gefunden, den man auf die Arbeit in einer Anwaltskanzlei beziehen kann, zumindest nicht für einfache Verwaltungstätigkeiten oder halt  Telefonanrufe. Es sei denn, es ist im Vertrag so geregelt. Aber man kann, wenn ich richtig gelesen habe, auch einen Ausgleich dafür verlangen, dass man an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet hat. Zum Beispiel einen extra Tag frei.
bei mir gibt es keinen ausgleich außer eben die 2 ausnahmen mit zuschüssen......diesmal würde ich aber nix bekommen
Hm... du könntest ansonsten bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen, die müssten da ja eine noch konkretere Antwort liefern können.

Anwälten kann man ja nicht immer trauen. Ich kenne eine Geschichte, da ließ ein Anwalt eine Auszubildende zur Arbeit kommen, obwohl sie einen Aufhebungsvertrag vereinbart haben, in dem stand, sie wäre nach Vertragsschluss nicht mehr da beschäftigt. Sie hatte ihren Vertrag ihrem neuen Arbeitgeber (ebenfalls Anwalt) geschickt und der meinte auch, sie müsste nicht mehr da arbeiten.
neee zu umständlich

ja anwälte sind voll link XD
Anonym
Popstar



ajla Schrieb:
Katreativ Schrieb:
ajla Schrieb:
bei mir gibt es keinen ausgleich außer eben die 2 ausnahmen mit zuschüssen......diesmal würde ich aber nix bekommen
Hm... du könntest ansonsten bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen, die müssten da ja eine noch konkretere Antwort liefern können.

Anwälten kann man ja nicht immer trauen. Ich kenne eine Geschichte, da ließ ein Anwalt eine Auszubildende zur Arbeit kommen, obwohl sie einen Aufhebungsvertrag vereinbart haben, in dem stand, sie wäre nach Vertragsschluss nicht mehr da beschäftigt. Sie hatte ihren Vertrag ihrem neuen Arbeitgeber (ebenfalls Anwalt) geschickt und der meinte auch, sie müsste nicht mehr da arbeiten.
neee zu umständlich

ja anwälte sind voll link XD
Wäre es mir irgendwie auch, haha. Ich hatte mal einen Kollegen, der sich gefühlt wegen jeder Kleinigkeit an die Kammer gewendet hat. xD

Isso, vor allem auch gerne ihren Angestellten gegenüber. Teilweise echte Rechtsverdreher. Das merkt man erst richtig, wenn man dann für sie arbeitet. :d
Account gelöscht




Also kp ob er darf oder ned, aber ich weiß glaub zu wissen dass du urlaub nehmen kannst wann du willst, selbst wenn Chef sagt es ist so viel los wir brauchen dich 
Anonym
Youtube Star



Katreativ Schrieb:
ajla Schrieb:
Katreativ Schrieb:
Hm... du könntest ansonsten bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen, die müssten da ja eine noch konkretere Antwort liefern können.

Anwälten kann man ja nicht immer trauen. Ich kenne eine Geschichte, da ließ ein Anwalt eine Auszubildende zur Arbeit kommen, obwohl sie einen Aufhebungsvertrag vereinbart haben, in dem stand, sie wäre nach Vertragsschluss nicht mehr da beschäftigt. Sie hatte ihren Vertrag ihrem neuen Arbeitgeber (ebenfalls Anwalt) geschickt und der meinte auch, sie müsste nicht mehr da arbeiten.
neee zu umständlich

ja anwälte sind voll link XD
Wäre es mir irgendwie auch, haha. Ich hatte mal einen Kollegen, der sich gefühlt wegen jeder Kleinigkeit an die Kammer gewendet hat. xD

Isso, vor allem auch gerne ihren Angestellten gegenüber. Teilweise echte Rechtsverdreher. Das merkt man erst richtig, wenn man dann für sie arbeitet.
god XD

ja aber wirklich XD sooo gute menschen sind das nicht ......
Anonym
Youtube Star



Optmst Schrieb:
Also kp ob er darf oder ned, aber ich weiß glaub zu wissen dass du urlaub nehmen kannst wann du willst, selbst wenn Chef sagt es ist so viel los wir brauchen dich 
meine urlaubstage sind weg
Libellulinae
Princess of Pop



Eigentlich nicht xD
Anonym
Youtube Star



AnnMary Schrieb:
wer bist du eig... bzw wie hast du vorhin geheißen auf vp
yuwumi
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