Noisia Schrieb:Masilein Schrieb:Ok, gilt wirklich erst sobald man den Fuß auf der STraße hat
Herr Ungeschickt wohnt in einem Mehrfamilienhaus im dritten Stock. Er macht sich auf den Weg zur Arbeit,
rutscht jedoch im Treppenhaus seines Miethauses aus und bricht sich dabei das Bein. Herr Ungeschickt hat jedoch keinen
Wegeunfall erlitten, da der Versicherungskreis erst ab der Außentür des
Gebäudes greift.
www.arbeitsschutzgesetz.org/wegeunfall/also einen Antrag stellen könnte sogar schon als versuchten Versicherungsbetrug gelten, je nachdem wer der Gutachter ist (manche sind dabei abartig streng und ätzend)
deswegen versucht der mich auch die ganze zeit anzurufen, weil er nen antrag gestellt hat obwohls eben kein wegeunfall war und ich ihm das auch tausendmal gesagt habe und mich aus dem grund nun auch weigere mein attest davon an meine kk zu schicken, weil das ist nicht meine aufgabe und schon garnicht wenn er einfach so n antrag stellt um an cash zu kommen, ist dann jetzt sein problem, ganz ehrlich @Masilein