Du hast noch kein Thema im Forum kommentiert.
 
Hier kommen die 3 letzten Forenthemen, 
die du kommentiert hast.
+ Neuer Shout
Anonym
habt ein schönes wochenende
0 | 0 | 0 | 0
0%
Um im Forum mitreden zu können, musst du angemeldet sein.Noch kein Mitglied?
Klicke hier, um deinen eigenen kostenlosen Account zu erstellen oder Virtual Popstar auf Facebook zu spielen:




> Schließen
Helper
14 von 24 Sternen erreicht

Forum

Allgemein < Allgemein Erste | Zurück | Seite:
hilfe
Masilein
Lebende Legende



Noisia Schrieb:
Shego Schrieb:
außerdem glaube ich zu meinen sobald man seine wohnungstür verlässt gilt das
im internet habe ich nur gefunden dass es erst ab der haustür gilt, nicht ab der wohnungstür 

die Haustür ist die Wohnungstür soweit ich weiß?
Anonym
Queen of Queens



Masilein Schrieb:
Noisia Schrieb:
Shego Schrieb:
außerdem glaube ich zu meinen sobald man seine wohnungstür verlässt gilt das
im internet habe ich nur gefunden dass es erst ab der haustür gilt, nicht ab der wohnungstür 

die Haustür ist die Wohnungstür soweit ich weiß?
Haustür ist das was unten ist um in das Treppenhaus zu kommen, Wohnungstür ist das was im Haus ist, wo du dann in deinem Flur stehst, wenn du in nem Haus mit mehreren Wohnungen lebst. 

Ist nur identisch wenns dein Haus ist und du nur durch eine Tür musst um im Flur bzw. draußen zu sein. Aber auch da ist Haustür dann geläufiger
Masilein
Lebende Legende



Mucen Schrieb:
Masilein Schrieb:
Noisia Schrieb:
im internet habe ich nur gefunden dass es erst ab der haustür gilt, nicht ab der wohnungstür 

die Haustür ist die Wohnungstür soweit ich weiß?
Haustür ist das was unten ist um in das Treppenhaus zu kommen, Wohnungstür ist das was im Haus ist, wo du dann in deinem Flur stehst, wenn du in nem Haus mit mehreren Wohnungen lebst. 

Ist nur identisch wenns dein Haus ist und du nur durch eine Tür musst um im Flur bzw. draußen zu sein. Aber auch da ist Haustür dann geläufiger

ja das weiß ich, aber dachte juristisch wär es das gleiche
Masilein
Lebende Legende



Ok, gilt wirklich erst sobald man den Fuß auf der STraße hat

Herr Ungeschickt wohnt in einem Mehrfamilienhaus im dritten Stock. Er macht sich auf den Weg zur Arbeit, rutscht jedoch im Treppenhaus seines Miethauses aus und bricht sich dabei das Bein. Herr Ungeschickt hat jedoch keinen
Wegeunfall erlitten, da der Versicherungskreis erst ab der Außentür des
Gebäudes greift.
www.arbeitsschutzgesetz.org/wegeunfall/

also einen Antrag stellen könnte sogar schon als versuchten Versicherungsbetrug gelten, je nachdem wer der Gutachter ist (manche sind dabei abartig streng und ätzend)
Anonym
Weltberühmt



anna0902 Schrieb:
Also ich arbeite im Sekretariat und hab damit auch (zwar selten) zu tun und bei uns ist es ganz klar: HAUSTÜR. 
In ner WG gilt es ja auch nicht als Wegeunfall, wenn ich mein Zimmer verlassen habe, mich aber noch im Haus befinde. 
Erst, wenn du das Haus verlassen hast, kann es als Wegeunfall gelten, IM Haus selbst befindest du dich quasi noch im privaten Bereich, auch wenn du nicht im Treppenhaus wohnst
danke, genau das gleiche habe ich nämlich auch so im internet gefunden!!
Anonym
Weltberühmt



Mucen Schrieb:
Masilein Schrieb:
Noisia Schrieb:
im internet habe ich nur gefunden dass es erst ab der haustür gilt, nicht ab der wohnungstür 

die Haustür ist die Wohnungstür soweit ich weiß?
Haustür ist das was unten ist um in das Treppenhaus zu kommen, Wohnungstür ist das was im Haus ist, wo du dann in deinem Flur stehst, wenn du in nem Haus mit mehreren Wohnungen lebst. 

Ist nur identisch wenns dein Haus ist und du nur durch eine Tür musst um im Flur bzw. draußen zu sein. Aber auch da ist Haustür dann geläufiger
genau!
Anonym
Weltberühmt



Masilein Schrieb:
Ok, gilt wirklich erst sobald man den Fuß auf der STraße hat

Herr Ungeschickt wohnt in einem Mehrfamilienhaus im dritten Stock. Er macht sich auf den Weg zur Arbeit, rutscht jedoch im Treppenhaus seines Miethauses aus und bricht sich dabei das Bein. Herr Ungeschickt hat jedoch keinen
Wegeunfall erlitten, da der Versicherungskreis erst ab der Außentür des
Gebäudes greift.
www.arbeitsschutzgesetz.org/wegeunfall/

also einen Antrag stellen könnte sogar schon als versuchten Versicherungsbetrug gelten, je nachdem wer der Gutachter ist (manche sind dabei abartig streng und ätzend)
deswegen versucht der mich auch die ganze zeit anzurufen, weil er nen antrag gestellt hat obwohls eben kein wegeunfall war und ich ihm das auch tausendmal gesagt habe und mich aus dem grund nun auch weigere mein attest davon an meine kk zu schicken, weil das ist nicht meine aufgabe und schon garnicht wenn er einfach so n antrag stellt um an cash zu kommen, ist dann jetzt sein problem, ganz ehrlich @Masilein 
Masilein
Lebende Legende



Noisia Schrieb:
Masilein Schrieb:
Ok, gilt wirklich erst sobald man den Fuß auf der STraße hat

Herr Ungeschickt wohnt in einem Mehrfamilienhaus im dritten Stock. Er macht sich auf den Weg zur Arbeit, rutscht jedoch im Treppenhaus seines Miethauses aus und bricht sich dabei das Bein. Herr Ungeschickt hat jedoch keinen
Wegeunfall erlitten, da der Versicherungskreis erst ab der Außentür des
Gebäudes greift.
www.arbeitsschutzgesetz.org/wegeunfall/

also einen Antrag stellen könnte sogar schon als versuchten Versicherungsbetrug gelten, je nachdem wer der Gutachter ist (manche sind dabei abartig streng und ätzend)
deswegen versucht der mich auch die ganze zeit anzurufen, weil er nen antrag gestellt hat obwohls eben kein wegeunfall war und ich ihm das auch tausendmal gesagt habe und mich aus dem grund nun auch weigere mein attest davon an meine kk zu schicken, weil das ist nicht meine aufgabe und schon garnicht wenn er einfach so n antrag stellt um an cash zu kommen, ist dann jetzt sein problem, ganz ehrlich @Masilein 

gut so :d
Fantasy
Minister of Pop



Noisia Schrieb:
Masilein Schrieb:
Ok, gilt wirklich erst sobald man den Fuß auf der STraße hat

Herr Ungeschickt wohnt in einem Mehrfamilienhaus im dritten Stock. Er macht sich auf den Weg zur Arbeit, rutscht jedoch im Treppenhaus seines Miethauses aus und bricht sich dabei das Bein. Herr Ungeschickt hat jedoch keinen
Wegeunfall erlitten, da der Versicherungskreis erst ab der Außentür des
Gebäudes greift.
www.arbeitsschutzgesetz.org/wegeunfall/

also einen Antrag stellen könnte sogar schon als versuchten Versicherungsbetrug gelten, je nachdem wer der Gutachter ist (manche sind dabei abartig streng und ätzend)
deswegen versucht der mich auch die ganze zeit anzurufen, weil er nen antrag gestellt hat obwohls eben kein wegeunfall war und ich ihm das auch tausendmal gesagt habe und mich aus dem grund nun auch weigere mein attest davon an meine kk zu schicken, weil das ist nicht meine aufgabe und schon garnicht wenn er einfach so n antrag stellt um an cash zu kommen, ist dann jetzt sein problem, ganz ehrlich @Masilein 
Wth Lina der kommt mir mega unsympathisch rüber, finde es gut, dass du dem das nicht schickst!!!
Fantasy
Minister of Pop



Masilein Schrieb:
Mucen Schrieb:
Masilein Schrieb:

die Haustür ist die Wohnungstür soweit ich weiß?
Haustür ist das was unten ist um in das Treppenhaus zu kommen, Wohnungstür ist das was im Haus ist, wo du dann in deinem Flur stehst, wenn du in nem Haus mit mehreren Wohnungen lebst. 

Ist nur identisch wenns dein Haus ist und du nur durch eine Tür musst um im Flur bzw. draußen zu sein. Aber auch da ist Haustür dann geläufiger

ja das weiß ich, aber dachte juristisch wär es das gleiche
Sadly no, aber hast es ja auch selbst schon recherchiert : )
Anonym
Popstar



https://www.arbeitsrechte.de/wegeunfall/

Hier steht:

"Doch wann genau beginnt der Weg zur Arbeit und welche Aktivitäten während des Arbeitsweges sind mitversichert? Folgende Regeln sollten Sie sich merken:
Sobald Sie die äußere Tür Ihres Wohnhauses verlassen, beginnt Ihr Arbeitsweg. Hier endet er auch. Ein Unfall im Hausflur kann deshalb für gewöhnlich nicht als Wegeunfall deklariert werden."

Oder auch hier: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/arbeitsvertrag/wegeunfall-wann-er-als-arbeitsunfall-gilt/

"Der Arbeitsweg beginnt an der Außentür Ihres Hauses, nicht an der Wohnungstür. Dieser Unterschied ist vor allem für Mehrfamilienhäuser wichtig, da ein Sturz im Treppenhaus dadurch nicht als Arbeitsunfall zählt – ein Sturz vor der Haustür allerdings schon."
BFO
Popstar



Noisia Schrieb:
Masilein Schrieb:
Ok, gilt wirklich erst sobald man den Fuß auf der STraße hat

Herr Ungeschickt wohnt in einem Mehrfamilienhaus im dritten Stock. Er macht sich auf den Weg zur Arbeit, rutscht jedoch im Treppenhaus seines Miethauses aus und bricht sich dabei das Bein. Herr Ungeschickt hat jedoch keinen
Wegeunfall erlitten, da der Versicherungskreis erst ab der Außentür des
Gebäudes greift.
www.arbeitsschutzgesetz.org/wegeunfall/

also einen Antrag stellen könnte sogar schon als versuchten Versicherungsbetrug gelten, je nachdem wer der Gutachter ist (manche sind dabei abartig streng und ätzend)
deswegen versucht der mich auch die ganze zeit anzurufen, weil er nen antrag gestellt hat obwohls eben kein wegeunfall war und ich ihm das auch tausendmal gesagt habe und mich aus dem grund nun auch weigere mein attest davon an meine kk zu schicken, weil das ist nicht meine aufgabe und schon garnicht wenn er einfach so n antrag stellt um an cash zu kommen, ist dann jetzt sein problem, ganz ehrlich @Masilein 
ich frage mich, ob es für dich wirklich welche nachteile ergeben würde, wenn das bestätigt werden würde 
also für ihn würde es eindeutig besser sein
Schreibe einen Kommentar
Kommentieren
Automatisch aktualisieren: Eingeschaltet
Erste | Zurück | Seite: