Leute, die illegal fremde Häuser bewohnen kennen wir eigentlich
nur aus apokalyptischen Filmen, jedoch interessiert es dort keinen, weil die Menschheit eh am Abgrund steht. Wie das aber in Realität aussieht, schauen wir uns heute an!
Kurz gesagt handelt es sich bei der Hausbesetzung um eine rechtlich nicht zulässige Inbesitznahme eines (kurzzeitig) leerstehenden Gebäudes und seine Verwendung als Wohnraum oder Veranstaltungsraum. In den meisten Fällen erfolgt eine Hausbesetzung gegen den Willen oder ohne Berücksichtigung des Willens des Eigentümers.
Generell gibt es bei Hausbesetzungen zwei Klassen: „offene besetzte Häuser“, bei denen die Öffentlichkeit wissen darf – und soll – dass das Haus besetzt ist. Häufig hängen Plakate an der Fassade, es werden Flugblätter verteilt etc. und es gibt „stille Besetzungen“, hierbei ziehen die Menschen ein und versuchen, die Besetzung nicht öffentlich zu machen.
Illegale Hausbesetzung ist natürlich auch in Deutschland existent, jedoch hört man am meisten von diesen Hausbesetzungen in beliebten Reisezielen wie z.B Spanien. Seit Jahrzehnten werden leerstehende Häuser und Wohnungen illegal von Hausbesetzern, den sogenannten Okupas in Beschlag genommen. Hier haben es die Okupas besonders auf Ferienhäuser abgesehen, die nicht ganzjährig genutzt werden. Auf Mallorca beispielsweise gibt es besonders viele Ferienhäuser, die vor allem Deutschen gehören. Die Eigentümer freuen sich auf den langersehnten Urlaub, nur um dann in ihrem eigenen Ferienhaus von fremden Menschen, die teilweise gewaltbereit sind, begrüßt zu werden. Oftmals werden auch ganz dreist die Schlösser ausgetauscht. Die Gesamtzahl der Besetzungen in Spanien beläuft sich aktuell auf fast 100.000.
Es gibt regelrechte Hausbesetzer-Mafias, die im Vorweg ihre Zugriffe genau planen. Die Besitzer werden ständig beobachtet, es wird aufgezeichnet wer wann das Haus verlässt und wann das Ferienhaus gebucht ist. Nachbarn berichten auch oft von auffälligen Autos, die durch die Straßen fahren und Ausschau halten, welche Häuser gerade leer stehen.
Gründe für die immer steigenden Zahlen der Hausbesetzungen sind z.B die Mietpreise auf ihrem Höchststand, eigener Wohnungsmangel oder Obdachlosigkeit und Protest gegen unnötigen Leerstand von potenziellen Unterkünften. Viele Hausbesetzer versuchen ihre Taten gut zu reden, da sie nur verfallene Häuser vor dem Abriss retten wollen und diese wieder bewohnbar zu machen. Schließlich gibt es Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben, und die sich über eine Wohnung freuen würden.
(Bild: Logo der Okupas)
Wem sein Ferienhaus in Spanien von Okupas besetzt ist, der steht vor einem nervenaufreibenden sehr langen juristischen Kampf. Viele Familien konnten sich bis heute nicht durchsetzen und mussten ihr Haus den Hausbesetzern überlassen. Die Hausbesetzer in Spanien berufen sich auf die Artikel 47 und 33 der spanischen Verfassung, die ihnen ein „Recht auf eine würdige Unterkunft“ und ein „Recht auf Besitz“ einräumen. Nach der Rechtsprechung der spanischen Gerichte kann die Polizei eine sofortige Räumung nur innerhalb von 48h nach der Besetzung durchführen, da aber viele Ferienhausbesitzer die Hausbesetzung erst nach mehreren Wochen oder gar Monaten bemerken, besteht kaum eine Chance mehr etwas dagegen zu tun. Nach den 48h sprechen die Gerichte den Besetzern ein Bleiberecht zu, auf Grundlage des oben genannten Artikel 47. 2020 unterzeichnete der Staatssekretär für Sicherheit im Innenministerium Rafael Pérez Ruis allerdings ein neues Polizeiaktionsprotokoll. Nach diesem können Polizei und Guardia Civil jederzeit eine Besetzung beenden. Können die Besetzer nicht unmittelbar nachweisen, dass sie die Immobilie rechtmäßig bewohnen, können die Sicherheitsbehörden die Räumung sofort durchführen. Der bisherige Schutz nach Ablauf der ersten 48 Stunden besteht damit nicht mehr. Jedoch ist das in der Theorie einfacher umsetzbar als in der Praxis.
Bei uns in Deutschland sieht das zum Glück anders aus. Wie erwartet haben wir auch hierfür sämtliche Gesetzlichkeiten und Regeln. Der Eigentumserwerb durch eine Hausbesetzung ist bei uns nicht möglich. Zur Ersitzung des Eigentums an einem Grundstück (§ 900 BGB) ist die 30-jährige unberechtigte Eintragung als Eigentümer im Grundbuch und ebenso langer Eigenbesitz erforderlich, was bei einer Hausbesetzung natürlich nicht vorliegt. Außerdem sind Hausbesetzungen gegen den Willen des Eigentümers strafrechtlich Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB). Der einzige Haken ist der Fakt dass es sich bei einfachem Hausfriedensbruch um ein Antragsdelikt handelt, also hängt die Strafverfolgung davon ab, ob der Eigentümer von der Besetzung überhaupt erfährt und Strafantrag stellt. Falls das nicht genug ist, kann der Eigentümer mit Hilfe einer Räumungsklage im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO die Besetzer vor Gericht auf Räumung der besetzten Gebäude verklagen. Aber auch bei uns beziehen sich die Hausbesetzer im Allgemeinen auf einen Missbrauch durch Eigentümer und damit auf Artikel 14 (2) des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Damit kommen die Besetzer vor Gericht zwar nicht durch, aber der Wille zählt.
Wusstet ihr dass Hausbesetzungen in Spanien so eine große Sache sind? Und seid ihr auch so erschrocken über die anscheinend nicht ausreichende Gesetzgebung in Spanien? Oder vielleicht kennt ihr sogar Menschen, die selber schon mit Hausbesetzern zu tun hatten? Lasst es mich wissen!